Neue Richtlinien für
den Krankheits- und Todesfall
(Gültig ab 1.1.2001)
1. Krankheitsfall
Krankheit ist ab sofort
keine Entschuldigung mehr. Auch ein Attest des Arztes ist für uns kein
Beweis. Wer in de Lage ist, einen Arzt aufzusuchen, kann auch zum Dienst erscheinen.
2. Todesfall in der
Familie
ist ebenfalls keine Entschuldigung
mehr. Für den Verblichenen können Sie doch nichts mehr tun und die
notwendigen Maßnahmen kann auch ein anderer treffen.
3. Eigener Todesfall
Sie dürfen mit unserem
Verständnis rechnen, wenn Sie uns mindestens zwei Wochen vor Ihrem Ableben
Bescheid geben, damit wir rechtzeitig eine Ersatzkraft einstellen können.
Sollte dies einmal ausnahmsweise nicht möglich sein, rufen Sie an Ihrem
Todestag bis spätestens 8 Uhr Ihre Abteilung an, damit wir noch eine
Aushilfe einsetzen können.
Wir machen darauf aufmerksam,
dass der eigene Todesfall nur mit Ihrer Unterschrift und der des behandelnden
Arztes genehmigt wird. Liegen diese beiden Unterschriften nicht vor, wird
Ihnen die Fehlzeit vom Jahresurlaub abgezogen.
4. Urlaubsgewährung
wegen Operation
Diese Unsitte kann nicht
länger geduldet werden. Wir bitten Sie dringend, sich den Gedanken an
eine Operation aus dem Kopf zu schlagen.
Wir meinen solange Sie
noch beschäftigt sind benötigen wir alles, was Sie besitzen. Sie
dürfen sich auf keinen Fall etwas entfernen lassen. Schließlich
haben wir Sie so eingestellt, wie Sie sind. Abtrennen eines Teils von Ihnen
verstößt gegen den zwischen Ihnen und uns geschlossenen Arbeitsvertrag.
5. Urlaubsgewährung
wegen Vaterschaft
Die Kleinigkeit, die Sie
zur Erlangung der Vaterschaft getan haben, berechtigt Sie nicht, hierfür
Urlaub zu beanspruchen. Außerdem ist besagte Anstrengung schon Monate
her, sodass Sie sich bereits erholt haben dürften.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Personalabteilung
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